Ergänzungsvereinbarung zum Bundesrahmenvertrag: Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik müssen nicht mehr verordnet werden

Die maßgeblichen Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband haben die Ergänzung zur Vergütungsvereinbarung des Bundesrahmenvertrags zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik unterschrieben. Damit gilt diese rückwirkend zum 1. August 2021.

Ein wichtiger Bestandteil der Ergänzungsvereinbarung ist, dass Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik nun bundesweit nicht mehr vom Arzt verordnet werden müssen, damit Physiotherapeuten diese Leistungen mit der GKV abrechnen können.

 

Die Vereinbarung beinhaltet unter anderem für die 60-minütige Gruppentherapie eine Vergütung vom 7,96 Euro pro Teilnehmerin – und ist damit ebenso hoch wie die Vergütung von Hebammen, die diese Leistungen anbieten. Bei der Position 21901 "Geburtsvorbereitung in der Gruppe" ist eine Abgabe von bis zu 14 Einheiten und bei der Position 21904 "Rückbildungsgymnastik in der Gruppe" von bis zu 10 Einheiten möglich. Beide Leistungen bedürfen keiner Zuzahlung durch die Patientin. Außerdem können die Leistungen auch als Videotherapie erbracht werden, hierbei gilt auch für Physiotherapeuten die befristete Corona-Vereinbarung zum Hebammenhilfe-Vertrag vom 4. Juni 2021.

 

 

Zur Abrechnung der Leistungen über die GKV müssen die Versicherten ihre Teilnahme am Kurs bestätigen. Dazu finden Sie im Mitgliederbereich einen Vordruck unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften > GKV > 03 Anlage 2 Vergütungsvereinbarung (Seite 17). Der ausgefüllte Vordruck muss der jeweiligen Abrechnung beigelegt werden.

 

 

 

Weitere Artikel

Tipps für den erfolgreichen TI-Anschluss

2026 | 28.09. In unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, die Ihnen den Anbindungsprozess erleichtern und dabei helfen, den Überblick zu bewahren. Zudem starten wir mit den ersten Schritten, die Sie auf dem Weg zum TI-Anschluss gehen sollten.

CPTE: Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung

2026 | 25.09. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielsweise für den CPTE-Artikel „Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis April 2027 abgelegt werden kann.

Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich

2026 | 22.09. Eine neue Ausgabe unseres Interviewformats "Perspektiven Physiotherapie: Wichtige Fragen – klare Antworten" ist online. Dieses Mal sprechen wir mit Ute Repschläger über die Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich.