Update: Änderung neues Infektionsschutzgesetz in NRW

Auch in NRW hat das zuständige Gesundheitsministerium die Verunsicherung in Bezug auf §28b Infektionsschutzgesetz erkannt und folgende Regelungen ausgesetzt bzw. klargestellt:

 

- Geimpfte und genesene Praxisinhaber und Mitarbeiter müssen sich ab sofort nicht mehr täglich testen. Vielmehr genügen zwei Tests pro Woche. Diese Tests können auch Selbsttests in Eigenanwendung ohne Überwachung durch den Praxisinhaber oder einen anderen Beschäftigten sein. Dieser Test kann auch zu Hause vor der Arbeit durchgeführt werden.

 

 

- Erforderliche Begleitpersonen von Patienten (z. B. Eltern oder Betreuer) sind keine „Besucher“. Für die Begleitpersonen gelten daher jeweils dieselben Regelungen wie für Patienten und nicht etwa eine allgemeine Testpflicht.

 

 

Am Freitag, 26.11.2021 besprechen sich die Gesundheitsminister der Länder zu den drängendsten Umsetzungsfragen, um eine bundesweite Klärung herbeizuführen. Daher ist zu erwarten, dass auch weitere Bundesländer die Aussetzung der neuen Regelungen beschließen. Sobald es Neuigkeiten dazu gibt, werden wir diese vermelden.

 

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.