Update: Änderung neues Infektionsschutzgesetz in NRW

Auch in NRW hat das zuständige Gesundheitsministerium die Verunsicherung in Bezug auf §28b Infektionsschutzgesetz erkannt und folgende Regelungen ausgesetzt bzw. klargestellt:

 

- Geimpfte und genesene Praxisinhaber und Mitarbeiter müssen sich ab sofort nicht mehr täglich testen. Vielmehr genügen zwei Tests pro Woche. Diese Tests können auch Selbsttests in Eigenanwendung ohne Überwachung durch den Praxisinhaber oder einen anderen Beschäftigten sein. Dieser Test kann auch zu Hause vor der Arbeit durchgeführt werden.

 

 

- Erforderliche Begleitpersonen von Patienten (z. B. Eltern oder Betreuer) sind keine „Besucher“. Für die Begleitpersonen gelten daher jeweils dieselben Regelungen wie für Patienten und nicht etwa eine allgemeine Testpflicht.

 

 

Am Freitag, 26.11.2021 besprechen sich die Gesundheitsminister der Länder zu den drängendsten Umsetzungsfragen, um eine bundesweite Klärung herbeizuführen. Daher ist zu erwarten, dass auch weitere Bundesländer die Aussetzung der neuen Regelungen beschließen. Sobald es Neuigkeiten dazu gibt, werden wir diese vermelden.

 

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Weihnachten!

2025 | 23.12. Liebe IFK-Mitglieder, liebe Leser, wieder neigt sich ein ereignisreiches und teils turbulentes Jahr dem Ende zu. Das gesamte IFK-Team wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

Lösungen, Strategien, Partnerschaften: Dabei sein beim BMC-Kongress

2025 | 22.12. Der Kongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) gibt am 27. und 28. Januar 2026 in Berlin einen wichtigen Anstoß für das gesundheitspolitische Jahr und steht unter dem Leitmotiv „Lösungen, Strategien, Partnerschaften“. Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens zusammen, darunter IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger, um gemeinsam Impulse für eine moderne und zukunftsfähige Versorgung zu entwickeln.

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.