Update Infektionsschutzgesetz:

Die Gesundheitsministerkonferenz fordert den Bundesgesetzgeber in einem Beschluss auf, klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten – auch in Physiotherapiepraxen - eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung (Selbsttest) ausreichend ist.

Bis zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben die Bundesländer vereinbart, dass sich geimpfte oder genesene Praxisinhaber und Mitarbeiter zwei Mal wöchentlich testen. Diese Tests können auch Selbsttests in Eigenanwendung ohne Überwachung durch den Praxisinhaber oder einen anderen Beschäftigten sein. Dieser Test kann auch zu Hause vor der Arbeit durchgeführt werden.

 

 

Für nicht Geimpfte oder nicht Genesene bleibt es bei der täglichen Testpflicht.

 

 

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Weihnachten!

2025 | 23.12. Liebe IFK-Mitglieder, liebe Leser, wieder neigt sich ein ereignisreiches und teils turbulentes Jahr dem Ende zu. Das gesamte IFK-Team wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

Lösungen, Strategien, Partnerschaften: Dabei sein beim BMC-Kongress

2025 | 22.12. Der Kongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) gibt am 27. und 28. Januar 2026 in Berlin einen wichtigen Anstoß für das gesundheitspolitische Jahr und steht unter dem Leitmotiv „Lösungen, Strategien, Partnerschaften“. Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens zusammen, darunter IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger, um gemeinsam Impulse für eine moderne und zukunftsfähige Versorgung zu entwickeln.

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.