Anerkennung Bunderahmenvertrag noch bis zum 20. Dezember beim IFK einreichen

Der 31. Januar 2022 ist der Stichtag für die Anerkennung des neuen Bundesrahmenvertrags, der seit dem 1. August 2021 gilt. Bis dahin müssen selbstständige Physiotherapeuten eine Anerkenntniserklärung unterschrieben eingereicht haben, damit ihre Zulassung bestehen bleibt und sie weiter behandeln dürfen.

Wer als IFK-Mitglied bei der Anerkenntnis die Unterstützung des Verbands in Anspruch nehmen möchte, hat noch bis zum 20. Dezember 2021 Zeit, die ausgefüllte und unterschriebene Anerkenntniserklärung an die IFK-Geschäftsstelle zu schicken. Der Verband übernimmt dann die weitere Abwicklung mit der ARGEn Heilmittelzulassung. Mitglieder, für die der Vertrag anerkannt wurde, erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

 

Die Anerkenntniserklärung finden Sie im Mitglieder-Service unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften (GKV - 08_Anlage 6 Anerkenntniserklärung). Bei Fragen zur Anerkennung können Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Referat Recht – Zulassungswesen unter Tel.: 0234 97745-777 oder E-Mail: zulassung@ifk.de wenden.  

 

 

 

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