DGUV: Ab Dezember gelten neue Preise

Seit dem 1. Dezember 2021 gelten die neuen Preise, die bei den Vergütungsverhandlungen des IFK und den weiteren maßgeblichen Physiotherapieverbänden mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erzielt wurden.

Die Preise der so genannten A-Positionen sind um durchschnittlich rund 9,3 Prozent gestiegen. Sie gelten für alle Verordnungen, deren erste Behandlung ab dem 1. Dezember 2021 erfolgt ist.

 

Bei den Preisen der B-Positionen richtet sich die DGUV nach den Vergütungssätzen der GKV. Diese wurden zum 1. Dezember 2021 ebenfalls angepasst. Weitere Informationen sowie die neuen Preislisten werden in den kommenden Tagen an die IFK-Mitglieder verschickt. Die neuen Preise können Sie aber schon jetzt im Mitgliederbereich der IFK-Internetseite unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften > DGUV herunterladen.

 

 

Bei Fragen zu den neuen DGUV-Preisen können sich IFK-Mitglieder an die Mitgliederberatung unter 0234 97745-333 oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de wenden.

 

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.