Anerkennung Bundesrahmenvertrag: keine Frist-Verlängerung

Die Frist zur Anerkennung des seit August gültigen Bundesrahmenvertrags bei den ARGEn Heilmittel der Bundesländer läuft noch bis zum 31. Januar 2022.

Mitglieder, die den Service des IFK nutzen möchten, die Abwicklung der Anerkennung zu übernehmen, können noch bis zum 20. Dezember 2021 die ausgefüllte und unterschriebene Anerkenntniserklärung beim Bundesverband einreichen.

 

Bisher haben schon rund zwei Drittel der IFK-Mitglieder den Bundesrahmenvertrag anerkannt. Im Vergleich zur gesamten Berufsgruppe haben sie damit die Nase vorne: Laut einer Information der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben bundesweit bisher erst etwa 30 Prozent der selbstständigen Physiotherapeuten eine Anerkenntniserklärung eingereicht.

 

 

Selbstständige Physiotherapeuten, die bis zum Stichtag dem Vertrag nicht zugestimmt haben, können nach dem 1. Februar 2022 ihre Zulassung verlieren und müssten diese neu beantragen. In der Zwischenzeit dürften sie dann keine Behandlungen mit der GKV abrechnen. Die GKV hat außerdem angekündigt, die Frist für die Anerkennung nicht verlängern zu wollen.

 

 

Die Anerkenntniserklärung finden Sie hier: Anerkenntniserklärung. Bei Fragen zur Anerkennung können sich Mitglieder gern an die Mitarbeiter des Referats Recht – Zulassungswesen wenden (Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de

 

Weitere Artikel

CPTE: Update Sturzprävention

2026 | 01.07. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielweise für den CPTE-Artikel „Update-Sturzprävention“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis Januar 2027 abgelegt werden kann.

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.