AOK kündigt digitalen Nachweis über Zuzahlungsbefreiung an

Versicherte der AOK können ab Ende Februar den Nachweis über eine Befreiung von der Zuzahlung digital abrufen – also zum Beispiel auf dem Smartphone. Die digitale Zuzahlungsbefreiung wird dann in der AOK-App angezeigt und besitzt die gleiche Gültigkeit, wie die bisherige Variante in Papierform.

Auch Physiotherapeuten müssen somit zukünftig den digitalen Nachweis bei Patienten akzeptieren, die von der Zuzahlung befreit sind. Personen, die über keine Befreiung verfügen, wird dieser Nachweis in der AOK-App nicht angezeigt.


Wenn der Patient die Befreiung bestätigt, wird die Zuzahlung nicht vom Patienten eingezogen, sondern kann der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden – auch dann, wenn das Feld „Zuzahlungspflicht“ auf der Verordnung angekreuzt ist. Eine Änderung des Feldes ist in diesem Fall nicht notwendig.


IFK-Mitglieder können das Merkblatt „Zuzahlungsregelungen GKV und andere Kostenträger (A 15)“ im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite (Physioservice) herunterladen oder in der Geschäftsstelle anfordern. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.



Weitere Artikel

Tipps für den erfolgreichen TI-Anschluss

2026 | 28.09. In unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, die Ihnen den Anbindungsprozess erleichtern und dabei helfen, den Überblick zu bewahren. Zudem starten wir mit den ersten Schritten, die Sie auf dem Weg zum TI-Anschluss gehen sollten.

CPTE: Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung

2026 | 25.09. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielsweise für den CPTE-Artikel „Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis April 2027 abgelegt werden kann.

Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich

2026 | 22.09. Eine neue Ausgabe unseres Interviewformats "Perspektiven Physiotherapie: Wichtige Fragen – klare Antworten" ist online. Dieses Mal sprechen wir mit Ute Repschläger über die Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich.