Anerkennungsfrist Bundesrahmenvertrag endet am 30. April

Am 30. April 2022 läuft die Frist für die Anerkennung des Bundesrahmenvertrags endgültig aus. Im Januar hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) darüber informiert, dass eine Abgabe der Anerkenntniserklärung zum Bundesrahmenvertrag bis zum 30. April 2022 toleriert werden soll. Ursprünglich sollte die Frist am 31. Januar 2022 enden.

Physiotherapeuten, die die Anerkenntniserklärung bis zum 30. April 2022 nicht eingereicht haben, laufen Gefahr ab dem 1. Mai 2022 ihre Kassenzulassung zu verlieren und diese neu beantragen zu müssen. In der Zwischenzeit können sie keine Leistungen mit der GKV abrechnen. Eine weitere Fristverlängerung wurde vom BMG nicht in Aussicht gestellt. Bisher haben bereits 78,8 Prozent (Stand 4. April 2022) der zugelassenen Physiotherapeuten in Deutschland ihre Anerkenntniserklärung eingereicht.


Die Anerkenntniserklärung finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften > GKV (ab 01.08.2021). Bei Fragen zur Anerkennung können sich Mitglieder an die IFK-Mitarbeiter des Referats Recht – Zulassungswesen wenden: Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de



Weitere Artikel

Hilfsmittel trifft Heilmittel

2025 | 18.08. Wie können Hilfsmittel eine sinnvolle Therapieergänzung in der physiotherapeutischen Behandlung darstellen? Was können Gesetzänderungen für beide Branchen bewirken? Am 29. September 2025 geht es um diese Fragen – und noch viele mehr!