Sonderregelungen zum Entlassmanagement verlängert

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wurden am heutigen Tage die Sonderregelungen zum Entlassmanagement verlängert. Diese treten nun erst am 25. November 2022 außer Kraft.

Die Frist für den Verordnungszeitraum – also der Zeitraum zwischen erster und letzter Behandlung – bleibt daher weiter bei 14 Kalendertagen (statt normalerweise sieben). Die Heilmittelbehandlung muss unverändert innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus aufgenommen werden und muss innerhalb von 21 Kalendertagen (statt 12) nach der Entlassung abgeschlossen sein.


Weitere Informationen zu den Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das sie im geschützten Mitgliederbereich auf der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern können.


   

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