Sonderregelungen zum Entlassmanagement verlängert

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wurden am heutigen Tage die Sonderregelungen zum Entlassmanagement verlängert. Diese treten nun erst am 25. November 2022 außer Kraft.

Die Frist für den Verordnungszeitraum – also der Zeitraum zwischen erster und letzter Behandlung – bleibt daher weiter bei 14 Kalendertagen (statt normalerweise sieben). Die Heilmittelbehandlung muss unverändert innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus aufgenommen werden und muss innerhalb von 21 Kalendertagen (statt 12) nach der Entlassung abgeschlossen sein.


Weitere Informationen zu den Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das sie im geschützten Mitgliederbereich auf der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern können.


   

Weitere Artikel

Tipps für den erfolgreichen TI-Anschluss

2026 | 28.09. In unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, die Ihnen den Anbindungsprozess erleichtern und dabei helfen, den Überblick zu bewahren. Zudem starten wir mit den ersten Schritten, die Sie auf dem Weg zum TI-Anschluss gehen sollten.

CPTE: Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung

2026 | 25.09. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielsweise für den CPTE-Artikel „Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis April 2027 abgelegt werden kann.

Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich

2026 | 22.09. Eine neue Ausgabe unseres Interviewformats "Perspektiven Physiotherapie: Wichtige Fragen – klare Antworten" ist online. Dieses Mal sprechen wir mit Ute Repschläger über die Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich.