11.2 Workshopreihe Qualitätsmanagement in Kurorten

Heilmittelpraxen, die ambulante Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V in Kurorten erbringen, sind seit Inkrafttreten der „Vereinbarung nach § 137 d Abs. 3 SGB V“ zum 1. September 2010 verpflichtet, ein (einrichtungs-) internes Qualitätsmanagement (QM) in ihrer Praxis einzuführen. Darin sind grundsätzliche Anforderungen an ein QM-System festgelegt worden, die das QM-System des Instituts für Qualitätssicherung in der Heilmittelversorgung e. V. (IQH) erfüllt.

Inhalt:

● Eingangs zum ersten Workshop erhalten die Teilnehmer das IQH-Handbuch. In beiden Workshopteilen werden die Arbeitsabläufe der Praxen analog zu den Anforderungen der Vereinbarung nach § 137 d Abs. 3 SGB V durchleuchtet und ggf. optimiert.
● Im Anschluss erfolgt die Implementierung in die Praxis und erstmalig zwei Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung der Nachweis über die Einführung eines QM-Systems gegenüber den Kostenträgern.
● Die erfolgreiche Implementierung des QM-Systems ist die beste Voraussetzung für eine Zertifizierung Ihrer Praxis durch eine unabhängige Zertifizierungsgesellschaft. Das Gute daran: Sie können dabei das IQH-Qualitätszeichen erwerben.
● Nutzen Sie diesen Wettbewerbsvorteil – mit uns können Sie sich das leisten!

Teilnahmevoraussetzung:

Empfohlen wird eine Zulassung nach § 23 Abs. 2 SGB V zur Abgabe von Heilmitteln im Kurort.

Hinweis

Termine: auf Anfrage

Info

Kathrin Roigk: 0234 97745-44
info@iqhv.de