B wie Businessplan: unverzichtbar für den Start

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: B wie Businessplan.  

Keine Gründung ohne Businessplan – so einfach die Formel klingt, so wahr ist sie in diesem Fall. Der Businessplan ist ein wichtiges Instrument für die Startphase eines Unternehmens und bildet die Grundlage für eine Unternehmensgründung – und damit auch für die Gründung einer eigenen Physiotherapiepraxis. Das Dokument selbst ist eine umfangreiche und klar gegliederte Darstellung der Geschäftsidee und beschreibt, wie der Praxisinhaber in spe sein Gründungsvorhaben in die Realität umsetzen möchten.

Der Businessplan dient zum einen als Planungsinstrument, um die Erfolgsaussichten eines Unternehmens zu prüfen, gibt Auskunft darüber, welcher Umsatz sich generieren lässt, wie hoch die Kosten sind und wie sich Gewinne und Wachstum voraussichtlich entwickeln werden. Der Plan zeigt auch, ob mit dem Geschäftsmodell der Lebensunterhalt des potenziellen Praxisinhabers bestreitbar ist und wo eventuelle Schwachstellen liegen, die im Vorfeld gelöst werden können. Zum anderen benötigen beispielsweise Banken oder die Arbeitsagentur eine fachkundliche Stellungnahme für eine Kreditgewährung. Diese Stellungnahme wird auf Basis des vorliegenden Businessplans erstellt. Ein Businessplan ist also nichts anderes, als die Verschriftlichung eines Gründungsvorhabens einer Praxis für Physiotherapie.

Das Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft unterstützt Sie bei der Erstellung des Businessplans von Anfang an – Finanz- und Liquiditätsplan sowie Markt- und Wettbewerbsanalyse werden danach keine Fremdworte mehr sein (Tel: 0234 97745-333, E-Mail: abrechnung@ifk.de).

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745 111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

 Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

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