Immer auf der (rechts-)sicheren Seite – die IFK-Rechtsberatung

Die Rechtsberatung des IFK berät und unterstützt IFK-Mitglieder in allen rechtlichen Belangen rund um Praxis, Mitarbeiter und Verordnungen – und das komplett kostenlos! Sie möchten wissen, ob ihr neuer Mietvertrag einen Haken hat, oder fragen sich, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie bei Zusatzangeboten in der Praxis beachten müssen? Das Team aus dem Referat Recht hilft Ihnen weiter! Vier erfahrene Juristinnen und Juristen stehen bereit und beschäftigen sich im Detail mit den Anfragen der Verbandsmitglieder. Dabei sind sie durch viele Jahre Erfahrung auf Fragen rund um die Physiotherapiepraxis spezialisiert und finden stets die individuell beste Lösung. Bei Bedarf vermitteln sie auch Kontakt zu Rechtsanwälten, falls ein Sachverhalt doch einmal vor Gericht gehen muss.

Neben der Beratung bei rechtlichen Problemfällen helfen die Juristen des IFK aber auch dabei, dass es gar nicht erst so weit kommt. Wir prüfen beispielsweise Ihre neue Webseite und schauen, ob sie mit Regelungen aus dem Heilmittelwerbegesetz kollidiert und bieten den Mitgliedspraxen umfangreiche Informationen zum Datenschutz. Und wenn Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen möchten, haben wir den passenden Mustervertrag direkt zur Hand.

Noch kein IFK-Mitglied? Dann werfen Sie einen Blick in das IFK-Infopaket und überzeugen sich selbst von den Vorteilen einer Verbandsmitgliedschaft. Das Team der IFK-Geschäftsstelle beantwortet Ihnen gerne alle offenen Fragen zur Mitgliedschaft.

Sie sind schon Mitglied und haben eine Frage an die Rechtsberatung? Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail (0234 97745-0 oder ifk@ifk.de). Wir beraten Sie gern!

 

Weitere Artikel

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.

#IrgendwasMitGesundheit: Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Überblick

2026 | 10.08. Ohne die Menschen, die in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen arbeiten, geht in unserem Gesundheitswesen gar nichts. Unter dem Hashtag #IrgendwasMitGesundheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gemeinsam mit Partnern aus dem Gesundheitswesen in den sozialen Medien die verschiedenen Berufe vor. Auch der IFK ist dabei und informiert über den Beruf des Physiotherapeuten.

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück.