TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die Telematikinfrastruktur (TI) zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände – der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V., der Deutsche Bundesverband für Logopädie e. V., der Deutsche Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie, der Deutsche Verband Ergotherapie sowie der Bundesverband für Podologie e. V. – halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.

Mit der elektronischen Verordnung, die zum 1. Januar 2027 verpflichtend vorgesehen ist, erhoffen sich die Heilmittelerbringer einen spürbaren Mehrwert für ihre Arbeit und damit einhergehend eine deutliche Bürokratieentlastung. Derzeit steht aber zu befürchten, dass die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) dann noch nicht zur Verfügung stehen wird. Den agierenden Verbänden ist es deshalb unverständlich, dass Heilmittelerbringer sich bereits zum 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur anschließen müssen, obwohl unklar ist, wann die eVO letztlich eingeführt wird. 

Die derzeit und auch Anfang 2026 verfügbaren TI-Anwendungen, wie KIM und TIM, bieten Heilmittelerbringern aktuell keinen spürbaren Nutzen im Praxisalltag, der einen verpflichtenden Anschluss an die TI rechtfertigen könnte. Vielmehr entstehen Aufwand und Kosten bei gleichzeitig geringem Nutzen. 

Zusätzliche Probleme erschweren den TI-Anschluss: Erst seit Mitte 2024 können vereinzelt Angehörige der Logopädie, der Ergotherapie sowie der Podologie den elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) beantragen, der für den Anschluss an die TI zwingend erforderlich ist. Flächendeckend ist dies erst seit April 2025 möglich.

Zum aktuellen Zeitpunkt läuft die Beantragung bei den zur Bestätigung vorgesehenen Stellen nicht problemlos. Zudem fehlen in einigen Heilmittelbereichen die Finanzierungsvereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband und zwischen den Parteien besteht keine Einigung über die notwendige Erstattung der Kosten für die mobilen Konnektoren.

Dies alles birgt nach Einschätzung der Verbände die Gefahr, dass die TI insgesamt im Heilmittelbereich eine niedrige Akzeptanz erfährt und der zukünftige Nutzen sowie der damit verbundene Bürokratieabbau in den Hintergrund geraten.

Die gelingende Einführung der TI verlangt von allen Berufsangehörigen Veränderungsbereitschaft und Motivation. Beides ist im Heilmittelbereich durchaus vorhanden. Schlüsselanwendungen wie die elektronische Heilmittelverordnung können dazu beitragen, für Heilmittelerbringer einen spürbaren Mehrwert durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur in der täglichen Arbeit zu generieren. Die TI bietet großes Potential für eine zielgerichtete Patientenversorgung. Die Kommunikation zwischen Leistungserbringern kann deutlich vereinfacht werden. Ein Mehrwert liegt auch darin, durch sinnvolle Anwendungen Bürokratie spürbar abzubauen. Um diese Potenziale zu nutzen, muss der TI-Anschluss jedoch mit sinnvollen, praxisnahen Anwendungen verbunden sein. Digitale Prozesse dürfen nicht bloß analoge Vorgänge imitieren, sondern müssen neu gedacht, optimiert und an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden, um den größtmöglichen Nutzen für Patienten und Leistungserbringer zu bringen.

Mit einer Verschiebung der Frist hin zu einem Zeitpunkt, an dem die TI-Anbindung einen spürbaren Mehrwert bringt und die technischen Prozesse definiert sind, bietet sich die Chance, die Arbeitsabläufe in den Heilmittelpraxen zu erleichtern und die TI zu einer innovativen Erfahrung zu machen. Diese Chance sollte unbedingt genutzt werden. Heilmittelerbringern, die sich schon jetzt freiwillig an die TI anschließen wollen, werden diese Möglichkeit selbstverständlich weiterhin nutzen können. Damit steht einem freiwilligen Anschluss schon jetzt und in Zukunft nichts im Weg.  

 

Kontakt: 
Bundesverband für Podologie e. V. 
Bahnhofstraße 17
07768 Kahla
Tel.: 036424 2899-0
E-Mail: service@bv-fuer-podologie.de

Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V.
Gesundheitscampus-Süd 33
44801 Bochum
Tel.: 0234 97745-0
E-Mail: presse@ifk.de 

Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie
Goethestraße 16 
47441 Moers 
Tel.: 02841 998191-0 
E-Mail: info@dbs-ev.de

Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V.
Augustinusstraße 11a
50226 Frechen
Tel.: 0 234 37 95 3-0
E-Mail: presse@dbl-ev.de

Deutscher Verband Ergotherapie e. V. 
Becker-Göring-Str. 26/1
76307 Karlsbad
Tel.: 07248 91 81 0
E-Mail: info@dve.info

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.