Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Zudem wurde ein Automatismus eingeführt, dass zukünftig die Beihilfesätze in NRW automatisch steigen, sobald sich die Preise in der GKV erhöhen. Die geänderte Beihilfeverordnung  des Landes wird in den kommenden Tagen veröffentlicht.

Es ist zu erwarten, dass die Bundesbeihilfe sowie weitere Bundesländer den Preisanpassungen folgen werden. Der IFK setzt sich bei den relevanten Stellen für die notwendige Erhöhung der beihilfefähigen Höchstsätze ein und hat diesbezüglich bereits zum Bund und den weiteren Ländern Kontakt aufgenommen. Sobald auch hier Aktualisierungen stattfinden, informiert der IFK seine Mitglieder selbstverständlich über die gewohnten Kanäle.

Bitte beachten Sie: Die Preisgestaltung Ihrer Privatpreise ist grundsätzlich nicht an etwaige Gebührensätze gebunden, daher sollte die Vergütungsstruktur Ihren individuellen Praxisbegebenheiten angepasst sein. Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Merkblatt A02.

Alle aktuellen Beihilfeverordnung von Bund und Ländern können im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Website unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“ heruntergeladen werden. Bei Fragen können sich IFK-Mitglieder telefonisch an die Mitgliederberatung unter 0234 97745-333 oder per E-Mail an %61b%72ech%6e%75%6e%67@ifk.de " rel="nofollow"> abrechnung@ifk.de wenden.

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