AOK Niedersachsen verzichtet ab April auf das Genehmigungsverfahren

Die AOK Niedersachsen hat den IFK darüber informiert, dass sie ab April vollständig auf das Genehmigungsverfahren von Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichten wird.

Bislang wurde eine Genehmigung bei bestimmten Indikationsschlüsseln noch verlangt, was für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.04.2014 nicht mehr der Fall sein wird.
Eine umfassende Übersicht über die Genehmigungspflicht der Krankenkassen, die der IFK laufend aktualisiert, finden Sie im Mitglieder-Service.

Weitere Artikel

IFK-Jahreshauptversammlung: Das Jahr 2025 im Blick

2026 | 30.03. Am 21. März hatte der IFK seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung geladen. Bei sonnigem Wetter fanden sich Mitglieder aus Verband, Vorstand und Geschäftsstelle in den Räumlichkeiten des Fortbildungszentrums in Bochum ein. Auf der Tagesordnung stand der Rückblick auf die Verbandsarbeit des letzten Jahres.

Evaluation Blankoverordnung: Bitte um Umfrageteilnahme

2026 | 27.03. Behandeln Sie Patienten mit Schulterbeschwerden im Rahmen der Blankoverordnung? Dann laden wir Sie herzlich ein, an einer kurzen Umfrage der Hochschule Bochum teilzunehmen, durch die praxisnahe Erkenntnisse zur Umsetzung der Blankoverordnung gewonnen werden sollen.