Corona-Krise: GKV stellt Sonderregelungen vor

„Um es gleich klar vorweg zu sagen: Ohne zusätzliche Finanzhilfen können die Physiotherapiepraxen die derzeitige Corona-Krise wirtschaftlich nicht überstehen“, stellt der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) angesichts des Maßnahmenpakets klar, das der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) jetzt veröffentlichte. Der GKV-SV möchte Heilmittelerbringer mit Zwischenabrechnungen, bürokratischen Erleichterungen und Telemedizin entlasten.

„Um Bürokratie abzubauen, sind diese Maßnahmen sinnvoll. Sie helfen aber keineswegs, die wirtschaftliche Situation der Physiotherapiepraxen jetzt zu sichern“, kritisiert der IFK. „Es ist unbedingt notwendig, dass schnell und unbürokratisch Finanzhilfen bereitgestellt werden, damit alle Physiotherapiepraxen die derzeitige wirtschaftliche Krise überstehen können“, wiederholt der IFK seine Forderung. Die IFK-Vertreter arbeiten weiterhin mit Hochdruck daran, weiterführende Lösungen zu schaffen, die den Praxisinhabern endlich finanzielle Sicherheit geben.

 

Die Maßnahmen des GKV gelten ab sofort bis einschließlich 30. April 2020 und umfassen:

 

 

Bürokratische Erleichterungen

 

 

1) Fristen ausgesetzt

 

 

  • Bestehende Fristen bei Behandlungsbeginn und -unterbrechung von i. d. R. 14 Kalendertagen werden ausgesetzt. Die Dauer der Unterbrechung von Behandlungen wird nicht mehr geprüft, wenn der letzte Behandlungstag vor der Unterbrechung nach dem 17. Februar 2020 liegt. Gleiches gilt für den Behandlungsbeginn für alle nach dem 18. Februar 2020 ausgestellten Verordnungen.
  • Sofern eine Verordnung außerhalb des Regelfalls fällt, wird dies nicht beanstandet. Dies kann zum Beispiel aufgrund des verspäteten Behandlungsbeginns oder längerer Unterbrechungen, die die 12-Wochen-Frist überschreiten, geschehen.
  • Die Regelungen zur Lockerung der Fristen gelten für alle ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen, nicht aber für Behandlungen im Entlassmanagement.

 

 

2) Fehlerhafte Angaben korrigieren

 

 

  • Leistungserbringer können alle fehlerhaften Angaben auf der Heilmittelverordnung außer der Art des Heilmittels und der Verordnungsmenge eigenständig korrigieren. Eine Änderung bzw. Ergänzung der Verordnung durch den Vertragsarzt bzw. eine Rücksprache mit dem Vertragsarzt ist hierzu nicht notwendig.

 

 

Zwischenabrechnungen

 

 

  • Bereits beendete oder abgebrochene Verordnungen können jederzeit – und nicht nur einmal pro Monat – abgerechnet werden.
  • Auch Teilabrechnungen bereits erbrachter Leistungen werden ermöglicht.

 

 

Möglichkeit zur Telemedizin

 

 

  • Videobehandlungen sind für die folgenden Positionen grundsätzlich möglich:
    • Allgemeine Krankengymnastik (20501)
    • KG-Mukoviszidose (20702)
    • Bewegungstherapie/Übungsbehandlung in Einzelbehandlung (20301)
  • Sofern Behandlungen bei diesen Heilmitteln aus therapeutischer Sicht auch im Rahmen einer Videobehandlung stattfinden können, ist dies mit vorheriger Einwilligung der Versicherten möglich.

 

 

Der IFK hat sein Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) um die jüngst vorgestellten Maßnahmen des GKV erweitert und gibt darin auch praxisnahe Hilfestellungen. IFK Mitglieder finden es nach dem Log-in im physioservice.

 

 

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Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

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