NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.
Demnach kann der Direktzugang perspektivisch zur weiteren Professionalisierung der Therapieberufe sowie zu einer stärker patientenorientierten und bedarfsgerechten Versorgung beitragen. Gerade im Bereich der Physiotherapie wird darin ein mögliches Potenzial zur Entlastung der ärztlichen Versorgung gesehen. Voraussetzung seien jedoch klare bundesgesetzliche Regelungen sowie die Sicherstellung hoher Qualitäts- und Qualifikationsstandards.
Konkrete Erkenntnisse zu möglichen Nachteilen durch die derzeit verpflichtende ärztliche Verordnung liegen der Landesregierung nicht vor. Gleichzeitig werden Fachkräftemangel und Versorgungsengpässe – insbesondere in ländlichen Regionen – als wichtige Faktoren für die Bewertung eines Direktzugangs hervorgehoben.
Nordrhein-Westfalen verweist zudem auf seine langjährige Erfahrung in der Akademisierung der Therapieberufe, insbesondere der Physiotherapie, und will diese Expertise in die weiteren Reformprozesse auf Bundesebene einbringen.
Mit Blick auf bestehende Versorgungsansätze wird auf die Blankoverordnung gemäß § 125a SGB V verwiesen. Erste Auswertungen im Rahmen des GKV-Heilmittel-Informations-Systems liegen bislang nur für die Ergotherapie vor, während entsprechende Daten für die Physiotherapie und andere Heilmittelerbringer noch ausstehen. Diese sollen eine wichtige Grundlage für die weitere Bewertung eines möglichen Direktzugangs in die Regelversorgung bilden.