G-BA berät über Videotherapie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, ein Beratungsverfahren über telemedizinische Leistungen (Videotherapie) durch Heilmittelerbringer einzuleiten. Damit werden auch die Möglichkeiten und Grenzen von Videotherapie in der Physiotherapie untersucht.

Ziel des Beratungsverfahrens ist es zu prüfen, welche der in der Heilmittel-Richtlinie vorgesehenen physiotherapeutische Behandlungen unter welchen Voraussetzungen ggf. auch via Videokonferenz angeboten werden können.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie hatten die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sowie die Privaten Krankenversicherungen (PKV) vorübergehend die Möglichkeit zur Teletherapie geschaffen. Videobehandlungen waren befristet für einige Positionen möglich, sofern dies aus therapeutischer Sicht sinnvoll erschien und der Patient dem zugestimmt hat. Diese Regelungen sind jedoch in der GKV inzwischen ausgelaufen (Informationen zu den Regelungen in der PKV gibt es hier). Der G-BA prüft nun, ob und in welchen Fällen die Videotherapie dauerhaft eingeführt werden könnte.

 

 

Der Beschlusstext ist hier abrufbar.

 

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.