GKV hat Dokumente zum Bundesrahmenvertrag nicht veröffentlicht

Obwohl die Schiedsstelle beschlossen hat, dass mit Wirkung ab dem 1. April 2021 alle festgesetzten Teile zum neuen Bundesrahmenvertrag in Kraft treten sollen, hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) die entsprechenden Dokumente noch nicht veröffentlicht. Entgegen der Auffassung des IFK vertritt der GKV-SV die Meinung, dass somit die bisherigen kassenindividuellen Verträge fortgelten.

Auf der Internetseite des GKV findet sich lediglich eine Tabelle mit den neuen Höchstpreisen, die die Schiedsstelle ebenfalls zum 1. April 2021 festgesetzt hat. Aus Sicht des IFK hätte der GKV-SV auch den neuen Bundesrahmentrag und die weiteren Anlagen – zum Beispiel zur Zulassung, Weiterbildung und Fortbildung – veröffentlichen müssen.

 

IFK-Mitglieder finden die neuen Preislisten ab dem 1. April 2021 aufgelistet nach Regionen im internen Bereich der Internetseite unter „Mitgliederservice – Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“. Zur Veröffentlichung des GKV-SV geht es hier.

 

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