IFK, VPT und ZVK zu Besuch im NRW-Gesundheitsministerium

Mit Blick auf die schwierige Situation in der Physiotherapie haben die physiotherapeutischen Berufsverbände IFK, VPT und ZVK am vergangenen Dienstag ein Fachgespräch im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen geführt.

Schwerpunkt des Treffens war die unzureichende Vergütungs- und Einkommenssituation in der Physiotherapie, die der Landespolitik eindringlich dargestellt wurde. Kernforderung von IFK, VPT und ZVK ist seit langem die Abschaffung der Grundlohnsummenbindung, um die Wirtschaftlichkeit in den Praxen und damit die Attraktivität der Branche zu gewährleisten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

In diesem Zusammenhang wurde auch die problematische Ausbildungssituation diskutiert – insbesondere Möglichkeiten, wie in anderen Bundesländern das Schulgeld freizustellen. Ferner standen die Schwierigkeiten bei der Versorgung inkludierter Kinder und Jugendlicher sowie zukünftige Umsetzungsmöglichkeiten in der Osteopathie auf der Tagesordnung.

Die SHV-Verbände werden nicht locker lassen, all diese dringlichen Themen weiter der Politik vor Augen zu führen und Lösungen einzufordern. Bereits in der kommenden Woche findet dazu in Berlin ein Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) statt.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.