csm_bobath1_31c735d1f9.jpg

Intensiver fachlicher Austausch auf Bobath-Tagung

Auf der 39. Bobath-Tagung der Vereinigung der Bobath-Therapeuten Deutschlands kamen in Hamburg unter der Motto „Das Bobath-Konzept - Bewährtes und Neues“ Therapeuten aus ganz Deutschland zusammen, um sich in Vorträgen, Seminaren und Workshops auf den aktuellen Stand zu bringen.

Therapie-bezogene Vorträge gingen in die Tiefe, weitere Angebote beschäftigten sich auch mit den soft skills, etwa dem Umgang mit Patienten. Der IFK-Regionalausschussvorsitzende Rheinland-Pfalz/Saarland, Mark Rietz, leitete zum Beispiel das Seminar „Warum Bobath auf`s Rezept?“ Ferner bestand auch die Möglichkeit, sich in Workshops über (neue) Hilfsmittel schlau zu machen. IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger fügte mit ihrem Vortrag „Aus erster Hand - Wichtiges aus der Berufspolitik“ die politische Dimension hinzu.

Hierbei stießen besonders die aktuellen Entwicklungen zum Direct Access und zur Befundposition auf großes Interesse. Heiß diskutiert und kritisiert wurde ferner die jüngste Aussage vom Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, nach der man „mit Physiotherapie auch Knochen brechen“ könne und daher der Direct Access unangemessen sei.

Vertiefende Informationen und fachlichen Austausch gab es schließlich am Stand des IFK, der stets gut besucht war. Der IFK bedankt sich bei allen Interessenten für die spannenden Gespräche.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.