Konjunkturumfrage zur Situation der Freien Berufe

Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) ruft zum Mitmachen bei seiner Konjunkturumfrage Sommer 2022 auf.

Die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung will einen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Freien Berufe geben. Sie enthält darüber hinaus einen Sonderteil zum Gründungsstandort Deutschland sowie zum pandemiebedingten Personalausfall.


Der IFK unterstützt die Aktion und bittet seine Mitglieder um Teilnahme an der Befragung. Das Ausfüllen des Fragebogens der aktuellen Online-Umfrage zum Konjunkturklima im ersten Halbjahr 2022 dauert circa zehn bis zwölf Minuten. Die Datenerhebung erfolgt anonym, E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert. Alle erfragten Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert.


Bis zum 8. Mai 2022 steht die Konjunkturumfrage bereit unter folgendem Link: www.t1p.de/konjunktur22


Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Weihnachten!

2025 | 23.12. Liebe IFK-Mitglieder, liebe Leser, wieder neigt sich ein ereignisreiches und teils turbulentes Jahr dem Ende zu. Das gesamte IFK-Team wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

Lösungen, Strategien, Partnerschaften: Dabei sein beim BMC-Kongress

2025 | 22.12. Der Kongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) gibt am 27. und 28. Januar 2026 in Berlin einen wichtigen Anstoß für das gesundheitspolitische Jahr und steht unter dem Leitmotiv „Lösungen, Strategien, Partnerschaften“. Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens zusammen, darunter IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger, um gemeinsam Impulse für eine moderne und zukunftsfähige Versorgung zu entwickeln.

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.