M wie Mitarbeiter: Wo und wie müssen diese gemeldet werden?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: M wie Mitarbeiter. 

Wer sich als Physiotherapeut selbstständig machen möchte, hat mehrere Möglichkeiten: Sie können soloselbstständig arbeiten, aber auch einen oder mehrere einstellen. Hierbei gibt es einige Punkte zu beachten. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Mitarbeiter (Physiotherapeuten sowie Masseure und medizinische Bademeister) bei der ARGEn Heilmittelzulassung angemeldet werden. Dort muss hinterlegt werden, welche Zertifikate der Mitarbeiter mitbringt, damit dies bei der Abrechnung berücksichtigt werden kann. Diese Meldung muss unbedingt erfolgen, bevor der Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis antritt. Durch eine verspätete Meldung kann es zu Abrechnungsproblemen kommen.

Die Anmeldung bei den ARGEn übernehmen wir gern für Sie, damit Sie sich auf den Praxisalltag konzentrieren können. Für die Meldung benötigen wir unter anderem die Berufsurkunde, ggf. die abrechnungsrelevanten Zertifikate sowie den Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit. Auch bei allen weiteren Angelegenheiten rund um die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter unterstützt Sie das Team der IFK-Geschäftsstelle kompetent und umfassend.

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745 111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier. 

 

 

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