M wie Mitarbeiter: Wo und wie müssen diese gemeldet werden?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: M wie Mitarbeiter. 

Wer sich als Physiotherapeut selbstständig machen möchte, hat mehrere Möglichkeiten: Sie können soloselbstständig arbeiten, aber auch einen oder mehrere einstellen. Hierbei gibt es einige Punkte zu beachten. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Mitarbeiter (Physiotherapeuten sowie Masseure und medizinische Bademeister) bei der ARGEn Heilmittelzulassung angemeldet werden. Dort muss hinterlegt werden, welche Zertifikate der Mitarbeiter mitbringt, damit dies bei der Abrechnung berücksichtigt werden kann. Diese Meldung muss unbedingt erfolgen, bevor der Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis antritt. Durch eine verspätete Meldung kann es zu Abrechnungsproblemen kommen.

Die Anmeldung bei den ARGEn übernehmen wir gern für Sie, damit Sie sich auf den Praxisalltag konzentrieren können. Für die Meldung benötigen wir unter anderem die Berufsurkunde, ggf. die abrechnungsrelevanten Zertifikate sowie den Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit. Auch bei allen weiteren Angelegenheiten rund um die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter unterstützt Sie das Team der IFK-Geschäftsstelle kompetent und umfassend.

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745 111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

 

 

Weitere Artikel

Unterwegs für die Physiotherapie

2026 | 28.07. In Zeiten politischer Weichenstellung ist ein enger Austausch mit den relevanten Akteuren aus Politik und Gesundheitswesen besonders wichtig. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer nutzten daher auch in den vergangenen Wochen wieder zahlreiche Termine, um die Anliegen der Physiotherapie in den politischen Diskurs einzubringen.

29. Juli 2026: IFK-Geschäftsstelle nicht erreichbar

2026 | 27.07. Am kommenden Mittwoch, 29. Juli 2026, bleibt die IFK-Geschäftsstelle aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Telefonisch ist das Geschäftsstellenteam des IFK am Donnerstag, 30. Juli, ab 9 Uhr wieder für Sie erreichbar.

Schluss mit dem Aufschieben – Jetzt gemeinsam mit dem IFK den TI-Prozess starten

2026 | 22.07. Wer das Thema TI auf die „lange Bank“ schiebt, ist nicht allein. Doch auch, wenn Aufschieben bisher der richtige Weg war: Je näher die Frist rückt, desto größer werden meist der Aufwand und der Druck. Nun ist also der richtige Augenblick sich mit dem Thema TI-Anschluss auseinanderzusetzen. Denn Fakt ist, dass die Anbindung Zeit kostet – und vielleicht auch das eine oder andere graue Haar. Tun Sie sich und Ihren Nerven einen Gefallen und öffnen Sie sich dem Thema (wieder).