Neue Beihilfesätze für Landesbeamte nun auch in Niedersachsen und Hamburg

Nachdem Schleswig-Holstein als erstes Bundesland höhere Beihilfesätze für seine Landesbeamten eingeführt hat, sind nun auch Niedersachsen und Hamburg gefolgt. Seit dem 1. August bekommen Landesbeamte in Niedersachsen und Hamburg ebenfalls die höheren Gebührensätze von der Beihilfe ersetzt. Zum 1. Januar 2019 wird in Niedersachsen zudem eine weitere Erhöhung der beihilfefähigen Höchstbeträge erfolgen.

Nachdem Schleswig-Holstein als erstes Bundesland höhere Beihilfesätze für seine Landesbeamten eingeführt hat, sind nun auch Niedersachsen und Hamburg gefolgt. Seit dem 1. August bekommen Landesbeamte in Niedersachsen, ab dem 1. September jene in Hamburg ebenfalls die höheren Gebührensätze von der Beihilfe ersetzt. Zum 1. Januar 2019 wird in diesen beiden norddeutschen Bundesländern zudem eine weitere Erhöhung der beihilfefähigen Höchstbeträge erfolgen. Die Erstattungssätze der Landesbeihilfelisten in Niedersachsen und Hamburg entsprechen dabei exakt jenen, die auch der Bund in seiner neuen Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zum 31. Juli 2018 festgesetzt hat. Die BBhV gilt allerdings nur für die Bundesbeamten. Damit die höheren Sätze auch für Landesbeamte gelten, müssen die jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen entsprechend geändert werden, wie es bereits jetzt in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen umgesetzt wird.

Positiv zudem: Die neuen Beihilfeverordnungen erhalten erstmals die Positionen der physiotherapeutischen Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans sowie Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung. Ebenso wird der Begriff „Mindestbehandlungsdauer“ durch „Richtwert“ ersetzt. Sobald weitere Landesbeihilfevorschriften in Kraft treten, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Bitte beachten Sie: Bei der Festlegung Ihrer Privatpreise gilt weiterhin, dass Praxisinhaber nicht an die Sätze der Beihilfe gebunden sind. Hier ist einzig und allein die mit dem Privatpatienten vereinbarte Vergütung ausschlaggebend. Weitere Informationen zur Preisgestaltung haben wir für unsere Mitglieder im Merkblatt A02 aufbereitet, das ebenso wie die aktuelle Beihilfevorschrift für Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen und Bund im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Homepage abgerufen werden kann.

Weitere Artikel

7. SHV-TherapieGipfel: volles Haus und intensiver Austausch

2025 | 14.11. Am 12. November 2025 stand der 7. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) unter dem Motto „Handeln statt reden“. Miteinander statt übereinander reden – genau das sicherte die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den rund 500 Teilnehmenden in ihrem Grußwort im Langenbeck-Virchow Hörsaal in Berlin zu. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV, das Potenzial der Heilmittelerbringer und den Anspruch, Effizienz und Kompetenz weiter zu gestalten.

Ein Jahr Blankoverordnung – Zeit für eine Reflexion

2025 | 12.11. Schon ein Jahr liegt die Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie zurück – Grund genug, zurückzuschauen und Bilanz zu ziehen. Lesen Sie in dieser Reihe über die Hintergründe und Ziele, Meinungen und Fakten, Dos and Don’ts sowie über offene Fragen und Antworten in Bezug auf die junge Verordnungsform.

Hilfsmittel und Heilmittel: Da geht noch mehr!

2025 | 10.11. Diesen Herbst veranstaltete die Firma Bauerfeind in Kooperation mit dem IFK eine Informationsveranstaltung zum Thema „Hilfsmittel trifft Heilmittel“. In der einstündigen Veranstaltung wurden die wichtigsten Potenziale und Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Heilmittelerbringern und Hilfsmitteltechnikern erörtert. Für den IFK sprachen Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der Regionalausschussvorsitzende für Dresden, Clemens Hanske, zu dem Thema.