Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des BGW veröffentlicht

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat die Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen erneut aktualisiert. Aufgrund vergleichbarer Bedingungen hat die BGW die Vorgaben für Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie, Hebammenkunde sowie verwandte Berufsgruppen in einem gemeinsamen Branchenstandard gebündelt.

Der Arbeitsschutzstandard konkretisiert die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ und den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und schließt die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ (Corona-ArbSchV) mit ein.

 

Die wichtigsten Änderungen des Arbeitsschutzstandards sind die Anpassungen in den Regelungen zur Maskenpflicht. Patientinnen und Patienten müssen in der Praxis den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz nach den jeweiligen Verordnungen der Länder tragen. Sollten ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Beschäftigten nicht eingehalten werden können, sollte jedoch mindestens der Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ergibt eine Gefährdungsbeurteilung, dass ein Schutz der Beschäftigten durch den Mund-Nasen-Schutz nicht ausreichend ist, sind weiterhin Atemschutzmasken (FFP2-Masken oder gleichwertige Atemschutzmasken) zu tragen. Beschäftigte müssen demnach eine Atemschutzmaske tragen, wenn Patientinnen und Patienten bei gesichtsnahen Tätigkeiten im Ausatembereich Mund und Nase nicht bedecken können.

 

 

Erstmalig berücksichtigt der Arbeitsschutzstandard der BGW den Impf- bzw. Genesenenstatus bei den Regelungen zur Maskenpflicht. Ist bekannt, dass sowohl Patientin bzw. Patient als auch der Therapeut geimpft bzw. genesen ist, kann auch bei engem unmittelbarem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Metern auf eine Atemschutzmaske verzichtet und nur ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

 

 

Weiterhin enthält der Arbeitsschutzstandard Erleichterungen in puncto Reinigung und Desinfektion von Kontaktflächen, wie Türklinken und Handläufen. Eine strikte Vorgabe zur Mindestfläche von 10 qm pro Person ist nicht mehr enthalten.

 

 

Der vollständige Arbeitsschutzstandard steht auf der Internetseite des BGW zum Download zur Verfügung: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen (bgw-online.de)

 

 

IFK-Mitglieder können sich bei Fragen an die IFK-Geschäftsstelle wenden, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Weihnachten!

2025 | 23.12. Liebe IFK-Mitglieder, liebe Leser, wieder neigt sich ein ereignisreiches und teils turbulentes Jahr dem Ende zu. Das gesamte IFK-Team wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

Lösungen, Strategien, Partnerschaften: Dabei sein beim BMC-Kongress

2025 | 22.12. Der Kongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) gibt am 27. und 28. Januar 2026 in Berlin einen wichtigen Anstoß für das gesundheitspolitische Jahr und steht unter dem Leitmotiv „Lösungen, Strategien, Partnerschaften“. Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens zusammen, darunter IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger, um gemeinsam Impulse für eine moderne und zukunftsfähige Versorgung zu entwickeln.

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.