Probleme bei der Zentralen Prüfstelle Prävention

Im Zuge der großen Umstellung auf die Zentrale Prüfstelle Prävention gibt es noch Schwierigkeiten beim Ablauf und der Erreichbarkeit. Der IFK hat darauf gedrängt, diesbezüglich schnell nachzubessern. Die Prüfstelle hat eine umgehende Bearbeitung in Aussicht gestellt.

Seit dem Start der Zentralen Prüfstelle Prävention bemängeln Physiotherapeuten die Erreichbarkeit der Hotline, des Online-Logins oder den fehlenden Transfer aus der alten Datenbank. Teilweise wurde die Anerkennung von Kursen auch wieder zurückgezogen.
Nach Gesprächen mit dem IFK sicherte die Zentrale Prüfstelle Prävention zu, die Probleme schnellstmöglich zu beseitigen und verwies auf den großen Umfang der Umstellung. Langfristig soll die neue Online-Stelle eine schnellere Abwicklung bei der Anerkennung von Präventionskursen ermöglichen.
Bei der Zentralen Prüfstelle Prävention können Anbieter von Präventionskursen ihre jeweiligen Kurse daraufhin prüfen lassen, ob die fachlichen Vorgaben für eine Kostenübernahme gegeben sind. Nehmen Versicherte mehrerer Krankenkassen an einem Kurs teil, muss nicht mehr jede Kasse die Kostenübernahme einzeln prüfen. Das soll Kassen, Kursanbieter und Patienten entgegen kommen.
An dem Angebot sind beteiligt: der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband e.V., die IKK classic, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK Südwest, die BIG direkt gesund, die Knappschaft, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die AOK Rheinland/Hamburg.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.