Verhandlungen zur Videotherapie abgebrochen – keine Einigung bei der Finanzierung

Die Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) sowie dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) über die Erbringung von Heilmitteln als telemedizinische Leistungen (Videotherapie) endeten am 17. Dezember 2021 ohne Einigung bei der Vergütung der Videobehandlung.

Die Physiotherapieverbände erklären daher die Verhandlungen für gescheitert. Somit startet ein erneutes Schiedsverfahren.


Aktuell sind bereits Videobehandlungen aufgrund pandemiebedingter Corona-Sonderregelungen erlaubt. Entsprechend der Änderung der Heilmittel-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes soll eine Videotherapie in der Physiotherapie regelhaft möglich sein. Dafür müssen die maßgeblichen Spitzenverbände der Heilmittelerbringer mit dem GKV-SV entsprechende Verträge schließen. Ziel dabei sind einheitliche Qualitätsstandards und eine angemessene Vergütung für die Heilmittelerbringer.


In den Verhandlungen verständigten sich die Beteiligten über die Art der Heilmittelbehandlungen, die per Video durchgeführt werden können. Ebenso einigte man sich über die Anzahl der Behandlungseinheiten pro Verordnung, die als Videotherapie abgegeben werden können. Auch hinsichtlich der nötigen Hard- und Software kam man überein. Eine Physiotherapiepraxis, die Videotherapien anbieten möchte, muss eine Investition in die nötige Hard- und Software tätigen. Damit entstehen zusätzliche Kosten für den Leistungserbringer.  


In anderen Leistungsbereichen des Gesundheitswesens, in denen die Videobehandlung bereits eine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, erhalten die Leistungserbringer beispielsweise Technik- bzw. Förderpauschalen zur Refinanzierung der erforderlichen technischen Ausstattung. Nach Meinung der Physiotherapieverbände sind Zuschläge für entsprechende Investitionen in die Hard- und Software auch für Physiotherapeuten gerechtfertigt. Heilmittelerbringer sollten die zusätzlichen Kosten vergütet bekommen, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen. Denn: Regelhafte Videobehandlungen sind zukünftig eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Finanzierung dieser Maßnahmen muss daher durch die Kostenträger refinanziert werden, nicht durch die Leistungserbringer.


In den Verhandlungen nahm der GKV-SV nach zahlreichen Verhandlungsrunden eine erstaunliche Haltung ein. So stimmte er der Tatsache zu, dass eine Technik- bzw. Förderpauschale gerechtfertigt sei. Allerdings war er auch der Ansicht, dass Leistungen der Videotherapie deutlich niedriger vergütet werden sollten als die klassische Therapie in Präsenz. Im Ergebnis – Leistungsvergütung plus Technik- bzw. Förderpauschale – wären damit die Vergütungssätze für videotherapeutische Behandlungen niedriger als die derzeitigen Vergütungssätze.


Da die Verhandlungspartner in diesem Punkt keine Einigung erzielen konnten, wurden die Verhandlungen abgebrochen. Bis zum 31. Dezember 2021 hätten – laut Gesetzgeber – der GKV-Spitzenverband und die vier physiotherapeutischen Verbände die Verhandlungen über die Erbringung telemedizinischer Leistungen abschließen müssen. Mit Ablauf der Frist und dem Erklären des Scheiterns der Verhandlungen beginnt nun das offizielle Schiedsverfahren.



Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.