Erinnerung: IFK-JHV am 16. März

In zwei Wochen schon findet die alljährliche Jahreshauptversammlung des IFK statt. Am Samstag, 16. März, sind alle Mitglieder des IFK in das IFK-Fortbildungszentrum in Bochum eingeladen, um das Jahr 2023 Revue passieren zu lassen. Neben den jährlichen obligatorischen Tagesordnungspunkten, wie den Rechenschafts- und Jahresberichten werden auch die aktuellen Entwicklungen des Vorjahres vorgestellt. Auch die Wahl des Vorstands steht nach vollendetem Vierjahresturnus wieder an. 

Bei der kostenlosen Fortbildungsveranstaltung im Vorfeld der JHV sind noch Plätze frei. Noel Young spricht ab 8.30 Uhr über das Thema „Das biopsychosoziale Modell: Hilft es uns wirklich, die Diskrepanz zwischen Schmerz und Pathologie zu erklären?".

Alle weiteren Informationen finden Sie hier:

Einladung

Anmeldeformular

Anfahrtsbeschreibung
 

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.