Informativ und umfangreich – der IFK-Physioservice

Im geschäftigen Praxisalltag ist es gut zu wissen, wo man Hilfe und Informationen findet. Vollmitglieder des IFK haben über den internen Mitgliederbereich der IFK-Internetseite im Physioservice Zugriff auf eine Reihe nützlicher Dokumente für ihren Praxisalltag. Hier finden Sie zuverlässig Informationen zu acht Themen rund um die Physiotherapiepraxis: Abrechnung, Berufspolitik, Existenzgründung und Praxisschließung, Gesetze, Patienteninformationen, Personal, Praxismanagement und Recht sowie Wellness und Prävention.

Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zuzahlung

Im Physioservice erhalten Mitglieder die wichtigsten Informationen sachkundig zusammengefasst. Praktisch: Die laufenden Aktualisierungen werden stets kenntlich gemacht. Über die Merklisten-Funktion haben Mitglieder außerdem die Möglichkeit, die für sie interessanten Dokumente individuell zusammenzustellen und dadurch im Bereich „Mein Konto“ zu speichern. Bei tiefergehenden Fragen hilft die IFK-Mitgliederberatung selbstverständlich gerne weiter.

Sie sind noch kein Mitglied beim IFK und Ihr Interesse ist nun geweckt? Hier finden Sie alle Informationen zur Mitgliedschaft.

Für IFK-Mitglieder sind an dieser Stelle weiterführende Informationen sichtbar. Um diese angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.