Neuer Verordnungsvordruck für Physiotherapeuten

Ab dem 1. April 2013 gibt es einen neuen Verordnungsvordruck im Bereich der physikalischen Therapie (Muster 13). Im Vergleich zu dem alten Vordruck, der vorläufig weiter gültig ist, wurden lediglich zwei Felder geändert:


Neu ist das Feld „ICD-10-Code“, dem durch die Neuregelung der Langzeitgenehmigungen und den neuen Praxisbesonderheiten eine besondere Bedeutung zukommt. Damit diese Berücksichtigung finden, muss der Arzt dieses Feld ausfüllen. Nach der „Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung“ zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband soll der Code künftig aber bei allen Verordnungen – auch außerhalb von Praxisbesonderheiten und Langzeitgenehmigungen – mit angegeben werden. Wichtig: Direkte Folgen für die Abrechnung der Verordnung durch den Therapeuten bestehen aber nicht. Es gibt keinerlei Prüfpflicht (s. IFK-Meldung).

Gestrichen wurde zudem das Feld „EWR/CH“, das zur Zuordnung ausländischer Versicherter diente.

Alle nach dem 1. April 2013 in den Arztpraxen vorhandenen alten Verordnungsvordrucke können laut Vordruckvereinbarung noch von den Ärzten aufgebraucht werden. Von daher befinden sich zurzeit noch beide Vordrucke im Umlauf. Ein Muster des neuen Verordnungsvordrucks finden Sie hier.

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