TheraPro 2024 in Stuttgart: Freikarten zu vergeben!

Auch im Jahr 2024 ist der IFK wieder auf Fachmessen mit einem Stand vertreten. Den Anfang macht dabei die TheraPro im Januar, die Fachmesse für Therapie, Rehabilitation und Prävention – immer eine gute Gelegenheit für frische Impulse und die Ausweitung des eigenen Netzwerks. Sie findet vom 26. bis zum 28. Januar 2024 in Stuttgart statt und wartet neben diversen Informationsständen mit einem breiten Programmangebot aus Kongressen, Workshops und Podiumsdiskussionen auf.

Der IFK freut sich auf Ihren Besuch in der Halle 6 am Stand B34. Im persönlichen Gespräch haben die IFK-Experten ein offenes Ohr für Fragen zu aktuellen politischen Entwicklungen sowie für Beratungsanliegen und offene Anregungen. Noch besser: IFK-Mitglieder haben die Möglichkeit, kostenfreie Tageskarten über den Verband zu ordern und sich mit dem Code IFK2024 den Preis von 24 Euro zu sparen. Hier gelangen Sie zur Ticket-Bestellseite. Einfach bei der Bestellung den Messe-Ticket-Code in das Eingabefeld rechts eingeben. Schnell sein lohnt sich, denn das Kontingent ist begrenzt!

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Stefanie Wagner in der IFK-Geschäftsstelle (Rufnummer 0234 97745-38 oder veranstaltungen@ifk.de).

 

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.