Große Zweifel am AOK-Projekt „Gruppentherapie“ in Baden-Württemberg

Zum 1. Juli 2013 will die AOK in Baden-Württemberg ein Projekt zur Gruppenbehandlung starten, das der IFK und alle übrigen Berufsverbände als äußert kritisch ansehen. Da es erhebliche fachliche Mängel aufweist, sollten Physiotherapeuten nicht vorschnell den Ergänzungsvertrag zum bestehenden Rahmenvertrag unterschrieben, den die AOK Physiotherapiepraxen der Pilotregion Stuttgart-Böblingen und Bodensee-Oberschwaben derzeit anbietet.

Zwar wird den Therapeuten für die Durchführung einer Gruppenbehandlung ein höherer Vergütungssatz als in der Regelversorgung angeboten. Gleichzeit wird aber die in der Heilmittel-Richtlinie verankerte Möglichkeit ausgeschlossen, bei Nicht-Zustandekommen einer Gruppe auf Einzelbehandlung wechseln zu können. Es steht zu befürchten, dass die Regelversorgung zunehmend unterlaufen wird und medizinisch nötige Einzelbehandlungen durch Gruppentherapien substituiert werden. Die Patienten sollen laut AOK von der längeren Behandlungszeit von 30 Minuten profitieren. Ihnen wird aber verschwiegen, dass der Therapeut den Patienten im Rahmen einer Gruppentherapie oftmals kaum anfasst oder „behandelt“, sondern dass lediglich gymnastische Übungen umgesetzt werden.

Zu allem Überfluss wurden für eine Gruppentherapie höchst ungeeignete Indikationen (Degenerative Erkrankungen der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule) ausgewählt. Da im Rahmen des Projekts keine wissenschaftliche Evaluation der medizinischen Wirksamkeit vorgenommen wird, geht es ggf. allein um die willkürliche Reduzierung der Ausgaben im Bereich Physiotherapie. Eine zu erwartende Verschlechterung der medizinischen Versorgung wird billigend in Kauf genommen.

Die Berufsverbände haben die AOK und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg bereits angeschrieben und in aller Deutlichkeit auf die fachlichen Mängel des Projekts verwiesen. Den Physiotherapiepraxen der Pilotregion kann der IFK nur dringend raten, sich im Sinne ihres Berufsstands und ihrer Patienten nicht an diesem Projekt zu beteiligen.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.