Save the Dates: Die IFK-Regionalforen

Jedes Jahr lädt der IFK seine Mitglieder zu den Regionalforen nach Nord, Süd und Ost ein. Den Aufschlag macht das Forum Nord, das am 7. Juni im Hotel Barceló in Hamburg stattfindet. Am 19. Juli geht es mit dem Forum Süd im Holiday Inn am Leuchtenbergring in München weiter, am 13. September 2024 schließt das Forum Ost nach Leipzig im Hotel Inside Melia die Reihe. Wie jedes Jahr können Sie nachmittags ab 16 Uhr an einer Fortbildungseinheit teilnehmen, bevor es ab 18 Uhr Insiderinformationen über die verbandspolitischen Entwicklungen des letzten Jahres und aktuelle Themen gibt. Die Regionalforen stellen eine wichtige Gelegenheit dar, um die Mitglieder und Interessierte über Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen rund um die berufspolitische Arbeit für die Physiotherapie zu informieren und mit ihnen in den Austausch zu kommen. Dieses Jahr sprechen IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer am Veranstaltungsabend über das Thema „Gemeinsam weiter: Der IFK berufspolitisch unterwegs“ und sind anschließend für Fragen und Gespräche vor Ort, ehe man den Abend am Buffet ausklingen lässt.

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Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.