BGW warnt vor Betrugsversuch mit angeblichem DGUV-Präventionsmodul

Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender zu einem angeblichen Präventionsmodul der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Davor warnt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in einer aktuellen Pressemeldung.

Erste Mitgliedsbetriebe der BGW haben bereits die betrügerischen E-Mails erhalten. Die BGW weist darauf hin, dass es sich bei dem Anschreiben mit Zahlungsaufforderung um einen Betrugsversuch handelt. Betriebe, die eine solche E-Mail erhalten, sollten die beigefügte Rechnung auf keinen Fall bezahlen.

Professionell gemacht, aber nicht echt

Die Betreffzeile lautet beispielsweise „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Ein angehängtes Anschreiben informiert über ein angebliches digitales DGUV-Präventionsmodul. Dieses müssten Betriebe angeblich nutzen, um ihren Verpflichtungen im Arbeitsschutz nachzukommen. Ebenfalls angehängt ist eine Rechnung für die Teilnahmegebühr.

Die Mails sind professionell gemacht und erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu stammen, doch dies ist nicht der Fall. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Das genannte Präventionsmodul der DGUV existiert nicht. Im Anschreiben werden eine Telefonnummer der BGN und eine E-Mail-Adresse genannt, die beide falsch sind. Auffällig ist zudem, dass in den bisher bekannten Fällen eine ausländische Kontonummer für die Zahlung angegeben ist.

Im Schadensfall: Anzeige erstatten

Betroffenen, die bereits Zahlungen geleistet haben, empfiehlt die BGW, Anzeige zu erstatten. Dazu kann beim Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde erfragt werden. Hier wurde eine zentrale Zuständigkeit eingerichtet, unabhängig vom Sitz der Geschädigten.

Fragen beantwortet auch die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 beziehungsweise unter info@dguv.de.

 

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.