Fachkräftemangel: keine Besserung in Sicht

Der Fachkräftemangel in der Physiotherapie ist noch immer nicht entschärft. Ganz im Gegenteil: Die aktuelle Arbeitsmarktstatistik, die die Bundesagentur für Arbeit kürzlich herausgegeben hat, belegt einen Negativ-Rekord für das Jahr 2019.

 

Im vergangenen Jahr standen demnach im Bundesdurchschnitt 1.580 arbeitslos gemeldeten Physiotherapeuten 5.463 registrierte Stellen gegenüber. Damit kommen rein rechnerisch gesehen auf einen arbeitssuchenden Physiotherapeuten 3,5 offene Stellen. Das angespannte Verhältnis zwischen Arbeitslosen und gemeldeten Stellen befindet sich – einmal mehr – auf einem neuen Höchststand, da die Zahl der gemeldeten Stellen gestiegen und die der Arbeitssuchenden erneut gesunken ist.

 

 

 

Die Ergebnisse werden flankiert durch die aktuelle Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit, die der Physiotherapie in nahezu allen Bundesländern, außer in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg, einen Fachkräftemangel bescheinigt. Die Vakanzzeit – also der benötigte Zeitraum, eine offene Stelle zu besetzen – liegt danach in der Physiotherapie bei mittlerweile 189 Tagen. Das sind noch einmal 22 Tage (13,2 Prozent) mehr als im Vorjahr und liegt mit 52,5 Prozent über dem Bundesdurchschnitt aller erfassten Berufe.

 

 

 

 

In der Physiotherapie ist der Negativ-Trend keine „Eintagsfliege“: Die statistische Analyse zeigt, dass sich in den vergangenen 14 Jahren die Situation deutlich verschlechtert hat. Der IFK vermutet sogar, dass die tatsächliche Lage schlechter ist und die Zahl der offenen Stellen in der Physiotherapie noch höher liegt, da einige Praxisinhaber aus Resignation darauf verzichten, ihre offenen Stellen zu melden. Um derartige Effekte zu vermeiden und ein realistisches Bild der Lage zu erhalten, fordert der IFK seine Mitglieder auf, freie Stellen unbedingt an die Arbeitsagentur weiterzugeben.

 

 

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.