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Höhere Vergütung – Mitmachen, ausfüllen und unbedingt weitersagen!

Haben Sie sich schon an der „Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen“ (WAT-Gutachten) beteiligt?
Im Juni 2020 beginnen die ersten bundesweiten Vergütungsverhandlungen für Heilmittelerbringer. Damit die Verbände in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband schlagfertig argumentieren können, erstellt das Institut für Gesundheitsökonomik (ifg) seit Anfang September ein wirtschaftliches Gutachten über die Situation in der Heilmittelbranche. Viele Praxisinhaber haben sich bereits beteiligt und einen anonymen Einblick in die betriebswirtschaftliche Situation der Praxis gegeben. Alle anderen sind dringend gebeten, sich noch zu beteiligen.



Mit der passenden Vorbereitung sind die betriebswirtschaftlichen Fragen leicht zu beantworten. Der Fragebogen kann online unter www.wat-gutachten.de ausgefüllt werden. Alternativ kann auch ein gedruckter Fragebogen verwenden werden. IFK-Mitglieder können diesen bei der IFK-Geschäftsstelle erhalten. Um die Anonymität der Umfrage zu gewährleisten, sollte dieser dann ohne Angabe des Absenders direkt an folgende Adresse gesendet werden: Institut für Gesundheitsökonomik, Prof. Dr. Günter Neubauer, Frau-Holle-Str. 43, 81739 München.

Um die betriebswirtschaftlichen Fragen beantworten zu können, benötigen Praxisinhaber:




  • ihre Überschussrechnung oder eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) von 2018 (soweit vorhanden)

  • die Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter, und zwar der Therapeuten sowie der Verwaltungsangestellten

  • die Lohnsteuerbescheinigungen und die Terminverwaltung beziehungsweise das Terminbuch



Das Gutachten besteht aus einem allgemeinen Teil, der über alle Heilmittelbereiche gleich ist, und aus einem speziellen Teil für die Physiotherapie. Neben den allgemeinen Angaben zu Standort, Mitarbeiterzahl und betriebswirtschaftlichen Angaben geht es im ersten Teil der Befragung insbesondere um den zeitlichen Aufwand für Verwaltungstätigkeiten. Bei den Fragen 11 bis 14 beispielsweise sollen Zeitaufwand für verschiedene Arbeitsschritte in der Praxis eingeschätzt werden. Diese Angaben sind besonders wichtig, weil es hierbei um Leistungen geht, die bislang in der Physiotherapie noch nicht vergütet werden. Hier sind finanzielle Verbesserungen mehr als überfällig.

Der spezielle Teil des Wirtschaftlichkeitsgutachtens beschäftigt sich mit dem gesamten Therapieprozess. Angefangen von der Verlaufsdokumentation pro Behandlungseinheit bis hin zum Therapiebericht nach Ende einer Behandlungsserie – für was benötigen Praxisinhaber und ihre Mitarbeiter wie lange? Das sind die zentralen Fragen, auf die die Heilmittelverbände ihre Verhandlungsstrategie systematisch aufbauen werden.

Den Fragebogen gibt es unter www.wat-gutachten.de.


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