csm_7-ml_1cfe89ee0e.jpg

Neuer IFK-Regionalausschuss Oberfranken

Im bayerischen Neudrossenfeld nahe Bayreuth wurde nun ein weiterer IFK-Regionalausschuss in Oberfranken gegründet. IFK-Mitglied Frank Schulte wurde dabei einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt, Jutta Gröger zu seiner Stellvertreterin.



Gemeinsam mit Dr. Michael Heinen, IFK-Referatsleiter Kassenverhandlungen und Wirtschaft, diskutierten die Anwesenden über die aktuellen Entwicklungen in der Physiotherapie. Dabei wurden die Vergütungssteigerungen der letzten Jahre begrüßt. Es bestand aber Einigkeit, dass weitere Schritte erforderlich sein werden, um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen. Dr. Heinen wies in diesem Zusammenhang auf die Dringlichkeit des WAT-Gutachtens hin, dessen Ergebnisse für die Kassenverhandlungen im kommenden Jahr benötigt werden. Er bat alle Praxisinhaber um Teilnahme an der Umfrage, die noch bis Ende Oktober unter www.wat-gutachten.de möglich ist.

Ein weiteres Thema, das den Anwesenden wichtig war, ist die zunehmende Bürokratie – insbesondere aufgrund von Rezeptprüfungen. Hier wurden zum einen die geplanten Neuerungen der Heilmittelrichtlinie zum 1. Oktober 2020 diskutiert, die einige Erleichterungen für die Therapeuten bringen sollen, aber zum anderen auch Möglichkeiten, dem Problem zukünftig gegebenenfalls mit Hilfe der Digitalisierung begegnen zu können.


Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.