Neues zur betrieblichen Altersvorsorge

Angesichts des Fachkräftemangels in der Physiotherapie dient die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zunehmend als interessantes Instrument zur Mitarbeiterbindung. Dies wird zum Jahr 2020 durch eine gesetzliche Neuregelung noch weiter verstärkt: Einige Betriebsrentner müssen ab dann geringere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.

Bislang gilt für Angestellte, die einen baV-Vertrag abgeschlossen hatten, eine Freigrenze von monatlich 155,75 Euro. Das bedeutet, wer maximal diesen Betrag als Betriebsrente erhält, muss darauf gar keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Wer allerdings auch nur einen Cent mehr bekommt, der zahlt 14,6 Prozent auf den vollen Betrag – also nicht nur den Arbeitnehmeranteil.



Ab dem 1. Januar 2020 wird es stattdessen einen Freibetrag geben. Damit sind die ersten 159,25 Euro pro Monat für jeden Empfänger einer Betriebsrente von den Zahlungen zur Krankenversicherung befreit. Alle Beiträge darüber werden abzüglich dieses Freibetrags mit dem vollen GKV-Satz belegt. Durch die Neuregelung werden also alle Arbeitnehmer entlastet, die eine höhere Betriebsrente als monatlich 155,75 Euro erhalten – und zwar jährlich um rund 280 Euro.



Der IFK hat auf die zunehmende Nachfrage nach bAV bereits Anfang des Jahres reagiert und eine Kooperation mit der Helmsauer Gruppe geschlossen, die IFK-Mitgliedern durch einen exklusiven Gruppenvertrag besonders attraktive Konditionen und kompetente Beratung gewährt – dies übrigens gleichermaßen auch für die eigene Alterssicherung der Praxisinhaber und ihrer Angehörigen. Interessierte Mitglieder können sich an den IFK-Kooperationspartner wenden unter:



Helmsauer Gruppe

Dürrenhofstraße 4

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 9292-185

Fax: 0911 9292-432

E-Mail: anfragen@helmsauer-gruppe.de



Weitere Informationen zur bAV hat der IFK für seine Mitglieder zudem im Merkblatt P02 zusammengefasst, das im geschützten Mitgliederbereich heruntergeladen oder in der IFK-Geschäftsstelle unter Tel.: 0234 97745-333 oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de angefragt werden kann.


Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.