Betriebliche Gesundheitsförderung und angemessene Vergütung

Der 1. BGHW-Gesundheitstag in Kooperation mit dem IFK zeigt, dass Physiotherapeuten die ideale Fachexpertise für Prävention und Betriebliche Gesundheitsförderung mitbringen und dass eine angemessene Vergütung mit den Selektiv-Verträgen des IFK möglich ist.

Der IFK und die Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution (BGHW) hatten 2014 einen Kooperationsvertrag geschlossen. Darin fungieren die IFK-Mitglieder als Gesundheitsexperten, die die BGHW auf Gesundheitstagen beraten. Die BGHW bietet wiederum ihren Mitglieds-Betrieben die Möglichkeit, diese Gesundheitstage zu veranstalten. Dabei informieren sich die Mitarbeiter des Betriebs über Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung. Der Gesundheitstag gestaltet sich jeweils wie eine kleine Messe, zu der Unternehmen mit dem Schwerpunkt Gesundheit eingeladen werden und dort ihr Unternehmen auf Ständen vorstellen können. Die IFK-Physiotherapeuten erhalten für die Tätigkeit eine adäquate Vergütung, die oberhalb der nicht ausreichenden Sätze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Die Physiotherapeuten des IFK informieren zu den Schwerpunktthemen Ergonomie, Heben und Tragen sowie Stressprävention. Ferner zeigen sie auch Übungen erläutern ggf. die Ergebnisse von MFT-S3 Checks (Details dazu erfahren Sie in der IFK-Geschäftsstelle).
Der 1. BGHW-Gesundheitstag findet nun am 10./11. Februar bei Karstadt in Berlin-Steglitz statt. Vor Ort informiert Oliver Grunow, IFK-Regionalausschussvorsitzender in Berlin, über die genannten Schwerpunkte.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.