Neues Urteil zur Gewerbesteuerpflicht

Grundsätzlich sind Ärzte und Physiotherapeuten von der Gewerbesteuer befreit. Viele Praxisinhaber wissen aber, dass die Finanzverwaltungen häufig dann, wenn die Praxis angestellte Physiotherapeuten beschäftigt, unterstellen, hier liege keine freiberufliche heilkundliche Tätigkeit vor. In der Folge kann dies dazu führen, dass die Praxis als gewerbesteuerpflichtig eingestuft wird. Aktuell hat sich nun der Bundesfinanzhof (BFH) erneut mit diesem Thema befasst und bezüglich einer Arztpraxis konkretisierende Grundsätze aufgestellt, die der Finanzverwaltung den Spielraum zukünftig verkleinern wird.

Anders als die Finanzämter geht das Gericht davon aus, dass der erforderliche Stempel der Persönlichkeit den einzelnen Heilbehandlungen auch durch eine patientenbezogene regelmäßige und eingehende Kontrolle der Tätigkeit des angestellten Fachpersonals gegeben werden kann. Eine unmittelbare Ausführung der eigentlichen heilberuflichen Tätigkeit durch den Praxisinhaber sei dafür nicht erforderlich. Eine solche Forderung würde die Anforderungen des Gesetzes überdehnen. Wie IFK-Mitglieder konkret auf dieses Urteil reagieren sollten, erfahren sie im Referat Recht.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.