Neue Beihilfesätze ab Oktober auch für Landesbeamte in Rheinland-Pfalz

Ab dem 1. Oktober 2018 bekommen nun auch Landesbeamte in Rheinland-Pfalz die höheren Gebührensätze von der Beihilfe ersetzt. Die neuen Beihilfeverordnungen erhalten erstmals die Positionen der physiotherapeutischen Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans sowie Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung. Ebenso wird der Begriff „Mindestbehandlungsdauer“ durch „Richtwert“ ersetzt.

Nach dem Bund wurden in folgenden Bundesländern die Beihilfeverordnungen bereits aktualisiert bzw. ist dies nach unseren Informationen geplant:

Schleswig-Holstein:              seit 27. April 2018
Sachsen-Anhalt:                  seit 31. Juli 2018 (automatische Übernahme der BBhV)
Baden-Württemberg:           seit 31. Juli 2018 (automatische Übernahme der BBhV)
Mecklenb.-Vorpommern:      seit 31. Juli 2018 (automatische Übernahme der BBhV)
Brandenburg:                      seit 31. Juli 2018 (automatische Übernahme der BBhV)
Niedersachsen:                   seit 1. August 2018
Hamburg:                            seit 1. September 2018
Rheinland-Pfalz:                  ab 1. Oktober 2018
Nordrhein-Westfalen:         voraussichtlich Januar 2019
Bayern:                               voraussichtlich Januar 2019
Bremen:                             voraussichtlich noch September 2018

Sobald weitere Landesbeihilfevorschriften in Kraft treten, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Bitte beachten Sie: Bei der Festlegung Ihrer Privatpreise gilt weiterhin, dass Praxisinhaber nicht an die Sätze der Beihilfe gebunden sind. Hier ist einzig und allein die mit dem Privatpatienten vereinbarte Vergütung ausschlaggebend. Weitere Informationen zur Preisgestaltung haben wir für unsere Mitglieder im Merkblatt A02 aufbereitet, das ebenso wie die aktuellen Beihilfevorschriften im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Website abgerufen werden kann.

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