csm_P1310072-kleiner_fae616dcec.jpg

IFK-Forum Ost: großes Interesse an „PhysioPraX 2.0“-Ergebnissen

„Am meisten drückt uns Praxisinhabern natürlich bei der Vergütung der Schuh“, zeigte Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), Verständnis für die Situation der Mitglieder. Wichtig seien aber auch die vielen anderen Themen wie der neue Zulassungsvertrag, die Novellierung der Berufsausbildung oder der Direktzugang. Beim IFK-Forum Ost in Leipzig gab sie einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und darüber, wie sich der IFK für all diese Themen einsetzt.



Los ging es mit der „kleinen Revolution“ des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). „Bevor das TSVG in Kraft trat, haben wir extrem viele Gespräche geführt, die meisten davon im Hintergrund“, erläuterte Repschläger. Ergänzend dazu gab es öffentliche Veranstaltungen, wie etwa den 1. SHV-TherapieGipfel im September 2018. „Die Resonanz auf die Veranstaltung im letzten Jahr war so gut, dass am 9. September 2019 in Berlin der nächste SHV-TherapieGipfel stattfinden wird. Es gibt noch einige wenige freie Plätze“, warb Repschläger für rege Teilnahme an der kostenlosen Diskussionsveranstaltung, bei der unter anderem MdB Spahn auf dem Podium sitzen wird. (Weitere Informationen zum TherapieGipfel gibt es hier.)

Als das TSVG dann im Mai 2019 in Kraft trat, brachte es gleich ein ganzes Paket an neuen Rahmenbedingungen für die Physiotherapie mit sich: dauerhafte Abschaffung der Grundlohnsummenbindung, Einführung der Bundeshöchstpreise, bundesweit einheitliche Vergütungsverhandlungen ab Juli 2020, feste Schiedsstelle, bundeseinheitliches Zulassungsverfahren, Blankoverordnung, Abschaffung des Genehmigungsverfahrens. „Viele Änderungen sind Verbesserungen. Aber es gibt auch einige Fallstricke, bei denen wir in den Detailverhandlungen gut aufpassen müssen“, resümierte Repschläger. (Weitere Hintergrundinformationen zu den Änderungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz gibt es hier.)

Sehr großes Interesse zeigten die rund 100 Teilnehmer des IFK-Forums Ost an den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsumfrage PhysioPraX 2.0, die der IFK gemeinsam mit den Physiotherapieverbänden VPT und ZVK durchgeführt hat. Demnach erzielt ein Praxisinhaber einen durchschnittlichen Nettogewinn in Höhe von 73.597 Euro. Das entspreche einem monatlich verfügbaren Einkommen von 2.575 Euro. „Das ist weniger als ein leitender Angestellter im Krankenhaus bekommt – und das, obwohl wir als Praxisinhaber auch noch das gesamte Unternehmerrisiko tragen“, kritisierte Repschläger.

Michael Reinhard, ifo-Institut, berichtete, warum sich jetzt Dinge erreichen lassen, die bisher weit weg schienen. Dabei hatte er unter anderem die Verbesserungen durch das von Repschläger erläuterte TSVG im Blick. Dass das alles nun möglich wurde, seien auch die Früchte einer guten berufspolitischen Arbeit der Verbände, betonte Reinhard. Unter anderem der IFK und der SHV hätten langen Atem gezeigt und immer wieder an der richtigen Stelle auf die Probleme der Physiotherapeuten hingewiesen. Der stetig wachsende Fachkräftemangel und die gute konjunkturelle Lage hätten ihr Übriges getan.

Optimistisch blickte Reinhard zudem in die Zukunft der Physiotherapie. „Der demografische Wandel ist auf Ihrer Seite“, schmunzelte der Ökonom. Derzeit seien 20 Prozent der Bevölkerung über 66 Jahre alt, sieben Prozent über 80 Jahre. Im Jahr 2060, so die Prognose, werden 27 Prozent über 66 und elf Prozent über 80 Jahre sein. „Und ältere Menschen und Physiotherapie gehören nun einmal zusammen“, stellte er pragmatisch fest. Arbeit dürfte es also genügend geben.

Eine Bildergalerie mit vielen Fotos vom IFK-Forum Ost in Leipzig gibt es hier.



 


Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.