Neue Ausgabe des IFK-Fachmagazins erschienen

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist noch lange kein Selbstläufer, doch sie bewegt sich langsam vorwärts. Noch im vergangenen November hat der Bundestag das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) auf den Weg gebracht. Auch wenn es im ersten Schritt noch keine direkten Auswirkungen auf Therapie und Praxisorganisation geben wird, bietet es vor allem eines: große Chancen für die Zukunft. So widmet sich das erste IFK-Fachmagazin im neuen Jahrzehnt ausführlich dem Thema Digitalisierung, beleuchtet Möglichkeiten und immer noch bestehende Hemmnisse (Seite 22-26). Ein erster Meilenstein ist auf jeden Fall schon erreicht: Ab Juli 2021 sollen Physiotherapeuten auf die Telematik-Infrastruktur (TI) zugreifen können.

 



Sehr konkrete Anforderungen des kommenden Jahres standen im Mittelpunkt der IFK-Vertreterversammlung. Die Teilnehmer entwarfen eine Strategie für die anstehenden Kassenverhandlungen. Mit dieser Strategie wird der IFK in die Gespräche einsteigen (Seite 12-14). Am festen Preis pro Leistung soll nicht gerüttelt werden. Die zentrale Frage bleibt die Höhe des Entgelts. Argumente für die Anwendung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das bei der Preisfindung Personal, Sach- und Betriebskosten miteinbeziehen soll, wird das WAT-Gutachten liefern. Es bleibt spannend.



Das Bundesgesundheitsministerium hat grünes Licht für die neugestaltete Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) gegeben. Im Magazin fasst der IFK die wesentlichen Änderungen zusammen (Seite 18-22). Etwas weniger Bürokratie ist zu erwarten: Nur noch ein Verordnungsvordruck der Heilmittelbereiche ist vorgesehen, die Unterscheidung zwischen Erst- und Folgeverordnung entfällt, Heilmittelverordnungen müssen den Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr zur Genehmigung vorgelegt werden. Die meisten Regelungen treten erst zum 1. Oktober 2020 in Kraft. Eine Ausnahme bilden die Diagnosen für die Manuelle Lymphdrainage (MLD), die bereits zum 1. Januar dieses Jahres um Lipödeme ergänzt wurden.



Eine neue Schiedsstelle für Heilmittel wird künftig zwischen den Heilmittelverbänden und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) vermitteln, wenn sich die Vertragsparteien nicht bis zum 1. Juli bzw. bis zum 15. November 2020 auf einen neuen Rahmenvertrag, Vergütungserhöhungen und/oder Regelungen zur Blankoverordnung einigen können. Wie die Schiedsstelle organisiert ist und welche Aufgaben sie genau hat, steht im Artikel in der Rubrik Recht (Seite 32-34).



Im Rampenlicht stehen die Fußball-Profis, im Hintergrund arbeitet ein hochspezialisiertes Betreuer-Team, darunter auch ein Physiotherapeut: Wolfgang Bunz ist seit rund einem Jahr Leiter des physiotherapeutischen Teams der Deutschen Fußballnationalmannschaft. Das IFK-Mitglied berichtet über seinen Einsatz zwischen „Heim- und Auswärtsspiel“ (Seite 38-40).



IFK-Mitglieder bekommen die neue Ausgabe des IFK-Fachmagazins physiotherapie kostenlos per Post zugestellt. Alle anderen Interessierten können die physiotherapie für 33 Euro im Jahr abonnieren. Online ist die Ausgabe PT 1-20 hier erhältlich: https://www.ifk.de/verband/verband/medien/


Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.