SHV bei Anhörung zum DVPMG

Im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags fand am 14. April 2021 die Anhörung des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) statt.

Es war die zweite Anhörung dazu in dieser Woche und wieder ging es um ein typisch „Spahn‘sches“ Omnibusgesetz. Die Vorlage hat 179 Seiten und enthält jede Menge „Digitales“. Videotherapie, Anschluss an die Telematikinfrastruktur und dessen Finanzierung, Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische Verordnung (eVO) sind einige beispielhafte Inhalte, die uns Heilmittelerbringer direkt betreffen. Der Gesetzentwurf nennt dafür erstmals konkrete Termine für die einzelnen Berufsgruppen.

 

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat für seine Mitgliedsverbände eine Stellungnahme abgegeben und die konkreten Inhalte des Gesetzentwurfs zu den oben genannten Themen begrüßt. Dabei hat er die Möglichkeit zu einer früheren freiwilligen Anbindung der Heilmittelerbringer sowie die Übernahme der dafür entstehenden Kosten gefordert. Auch die vollständigen Zugriffsrechte auf die ePA (bei Einverständnis des Patienten), der Einbezug bei der Entwicklung der eVO und die Möglichkeit, auch als Heilmittelerbringer therapieunterstützende Apps zu verordnen, waren zentrale Inhalte der SHV-Stellungnahme. Bei der Anhörung hat Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV, vertreten.

 

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