Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt demnächst in Kraft: Welche Praxisinhaber betroffen sind

Ein aktuell viel diskutiertes Thema ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Mit diesem wurde bereits im Juli 2021 die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit in deutsches Recht überführt. Bis zum 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen nun barrierefrei angeboten werden. Das BFSG hat unter Umständen auch Auswirkungen auf die Gestaltung des Internetauftritts von Physiotherapiepraxen.

Dies ist jedoch nur der Fall, sofern die Homepage genutzt wird, um Kunden zu erreichen und Geschäfte zu machen. Zum Beispiel, wenn der Webseitenbesucher über die Homepage bestimmte Produkte (Massageöle, Hilfsmittel etc.) erwerben kann. Darüber hinaus sind die Vorgaben des BFSG nur dann verpflichtend, wenn in der Praxis mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt sind und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme mehr als zwei Millionen Euro übersteigt.

Wenn Sie mehr über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfahren möchten, werfen Sie gerne einen Blick in unsere physiotherapie (2-25, S. 30 f.). Hier haben wir alles Wichtige für Sie aufbereitet.

Bei Fragen zum BFSG können sich Mitglieder auch an die Mitarbeiter des IFK-Referats Recht (Tel.: 0234 97745-0; E-Mail ifk@ifk.de) wenden.

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.