Bundessozialgericht entscheidet über freie Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen

Es ist noch immer ein Thema: Nachdem das Landessozialgericht (LSG) in Bayern im Februar 2014 einen Beschluss zum Thema „freie Mitarbeiter“ gefasst hatte, der die Branche ziemlich in Aufruhr versetzte, folgte im Herbst ein Urteil des LSG Niedersachsen/Bremen. Auch dieses Urteil wird bereits in seinen Auswirkungen diskutiert. Dies ist jedoch verfrüht! Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden. Es wurde Revision eingelegt, die nun beim Bundessozialgericht zur Entscheidung liegt. Damit gilt: IFK-Mitglieder werden auch weiterhin gebeten, die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern mit unserem Referat Recht zu besprechen. Rechtliche Klarheit wird durch das Bundessozialgericht zu erwarten sein.

Weitere Artikel

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.

SHV-Kampagne: Großes Interesse im Bergischen Städtedreieck

2026 | 24.06. Im Rahmen der SHV-Kampagne zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz führte IFK-Mitglied Ricarda Uhlemeyer in den vergangenen Wochen gleich zwei interessante Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags: Helge Lindh (MdB/SPD) und Jürgen Hardt nahmen sich beide viel Zeit für die Physiotherapeutin und zeigten sich äußert interessiert an den Belangen des Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.