Durchbruch bei Verhandlungen mit den Regionalkassen in Bayern

Die Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen in Bayern konnten in dieser Woche zu einem zufriedenstellenden Abschluss gebracht werden. Nachdem die Verhandlungen kurz vor dem Scheitern standen, wurde nun eine Preissteigerung in Höhe von knapp 30 % für die nächsten drei Jahre vereinbart.

Die Vergütungsverhandlungen mit den bayerischen Kostenträgern gestalteten sich in diesem Jahr besonders schwierig. Insgesamt vier Verhandlungsrunden wurden benötigt, um eine Einigung zu erzielen und damit in letzter Minute ein zähes Schiedsverfahren abzuwenden. Dank des gemeinsamen Verhandlungsgeschicks von IFK sowie der ebenfalls an den Verhandlungen beteiligten Berufsverbände ZVK, VPT und VDB konnte nun doch noch ein Durchbruch erzielt werden. Konkret sieht das Verhandlungsergebnis vor, die Preise ab dem 01.11.2017 strukturell um 9,9 % zu erhöhen, zum 01.07.2018 linear um 9 % und zum 01.07.2019 ein weiteres Mal linear um 9 %. Somit erhalten die bayerischen Physiotherapeuten zeitnah mehr Geld, ohne der Ungewissheit eines Schiedsverfahrens ausgesetzt zu sein. Am 01.07.2019 werden die Preise auch durch den Zinseszinseffekt dann insgesamt um 30 % gestiegen sein.

Bei dem Verhandlungsergebnis zeigt sich die Wirkung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG), mit dem unter anderem die Grundlohnsummenbindung für die nächsten drei Jahre außer Kraft gesetzt wird. Diese jahrelange Forderung des IFK ist Grundvoraussetzung, um die Vergütung in der Physiotherapie auf ein adäquates Niveau anheben zu können. Um 30 % höhere Vergütungen sind ein richtiger Schritt in eine zukunftssichere Versorgung mit dem Heilmittel Physiotherapie.

Mit Auflösung des Gremienvorbehalts wird der Abschluss wirksam und IFK-Mitglieder über die Details der Preiserhöhungen noch vor dem 1. November auf dem Postweg informiert.

Weitere Artikel

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.

SHV-Kampagne: Großes Interesse im Bergischen Städtedreieck

2026 | 24.06. Im Rahmen der SHV-Kampagne zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz führte IFK-Mitglied Ricarda Uhlemeyer in den vergangenen Wochen gleich zwei interessante Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags: Helge Lindh (MdB/SPD) und Jürgen Hardt nahmen sich beide viel Zeit für die Physiotherapeutin und zeigten sich äußert interessiert an den Belangen des Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.