Preise für Privatpatienten individuell festlegen

Wenn Physiotherapeuten Privatpatienten behandeln, sind sie in ihrer Preisgestaltung grundsätzlich nicht an Gebührensätze gebunden. Vielmehr können und sollen sie ihre Vergütungsstruktur den individuellen Praxisbegebenheiten anpassen. Deshalb veröffentlicht der IFK auch keine „Preislisten“ für die Behandlung Privatversicherter.

Der IFK hält es für wenig sinnvoll die beihilfefähigen Höchstsätze als Preisliste einzusetzen. Diese Beträge weisen lediglich den Umfang aus, den Beihilfeberechtigte von ihrer Beihilfestelle ersetzt bekommen. Bei Festlegung dieser Sätze spielt jedoch weniger die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit von Physiotherapiepraxen eine Rolle. Vielmehr steht die Haushaltslage von Bund, Ländern und Kommunen im Vordergrund.
Für die Kalkulation der Privatpreise spielen hingegen zum Beispiel die Kosten für die Praxis eine Rolle. Je nach Standort differiert schon der Mietpreis enorm. Und auch der Wert der Ausstattung hängt mit davon ab, ob beispielsweise Krankengymnastik am Gerät angeboten wird oder nicht. Praxisinhaber müssen solche Grundkosten bei der Kalkulation berücksichtigen, wenn sie wirtschaftlich erfolgreich arbeiten wollen.
Ausschlaggebend für die Vergütungssätze ist außerdem die Qualität der Leistung. Da fließt auch ein, ob der Therapeut eine herausragende Spezialisierung auf einem bestimmten Gebiet hat oder zum Beispiel in vielen Gebieten besonders gut aufgestellt ist. Der Praxisinhaber entscheidet selbst, wie er seine Preise ansetzt. Wichtig ist jedoch, den Patienten vor Behandlungsantritt über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform zu informieren.
IFK-Mitglieder erhalten einen Musterbehandlungsvertrag und weitere ausführliche Informationen zum Thema im neu überarbeiteten „Merkblatt A02_Abrechnung Privatpatienten“ im Physioservice.

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