Hygienepauschale bis zum 23. September 2022 verlängert

Laut eines Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Gesundheit soll die Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung, die Heilmittelerbringer derzeit abrechnen können, bis zum 23. September 2022 verlängert werden. Derzeit gilt die Möglichkeit nur für abgerechnete Heilmittelverordnungen bis zum 31. März 2022.

Für die Physiotherapie hatte der GKV-Spitzenverband dazu die Positionsnummer 29944 eingeführt. Der Bundestag muss dem Referentenentwurf nun zustimmen, damit die Änderungen ab dem 1. April in Kraft treten können. Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat bereits bestätigt, die Verlängerung der Hygienepauschale mitzutragen.


Die Corona-bedingte Sonderregelung, dass die Unterbrechungsfristen nicht geprüft werden, läuft dagegen zum 31. März 2022 aus. Damit gelten für Behandlungen ab dem 1. April 2022 wieder die Regelungen des Bundesrahmenvertrags.


Weitere Informationen zu den Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das sie im geschützten Mitgliederbereich auf der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern können.

Weitere Artikel

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.

Vergütungssteigerungen auch in der DGUV/SVLFG ab Januar 2026

2025 | 05.12. Zum 1. Januar 2026 steigen die Preise für physiotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gemäß eines im Jahr 2024 verhandelten Automatismus steigen daher auch die Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten.