Gespräch mit dem SPD-Landtagsabgeordneten für den Kreis Böblingen

Die Böblinger IFK-Regionalausschussvorsitzende Eva Schmidt traf sich zu einem Gespräch über die Akademisierung und die Reform des Berufsgesetzes in der Physiotherapie mit dem SPD-Landtagsabgeordneten Florian Wahl in seinem Bürgerbüro. „Konkret ging es darum, wie unser Beruf für junge Menschen wieder attraktiver werden kann, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ich erklärte ihm, wie dringlich die Lage ist und dass die Attraktivität unseres Berufs sicherlich steigen würde, wenn im neuen Berufsgesetz eine Vollakademisierung verankert würde“, sagte Schmidt nach dem Treffen.  

„Herr Wahl meinte, die Reform sei überfällig. Das jetzige Bundesgesundheitsministerium wolle mit dem Berufsgesetz für die Physiotherapeuten beginnen, die anderen Heilmittelerbringer sollen folgen. Ziel sei es, bis 2024 alle Berufsgesetze novelliert zu haben“, berichtete Schmidt. Wahl, der für die SPD im Landtag Baden-Württemberg im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration sitzt, unterstütze wie auch bei den Hebammen die Vollakademisierung. Er wolle keine Berufsreform gegen den Willen der Mehrheit der Berufsverbände durchsetzen. Daher sei für ihn die Vollakademisierung das langfristige Ziel, so Schmidt.  

„Herr Wahl war sehr interessiert an den Missständen in unserem Beruf, das Gespräch war außerordentlich konstruktiv“, schloss Schmidt.   

 

Berichte zu weiteren Treffen mit Landespolitikern finden Sie hier.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.